AGB

  1. Gegenstand und Geltung
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Falle der Einbeziehung für sämtliche Vermittlungsleistungen und -verträge der Bauagent KG, FN 612215 t, Edtstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, office@bauagent.at („BAUAGENT“), insbesondere auch für solche, die elektronisch über allfällige Websites, digitale Anwendungen, Dienste und lokale und mobile Applikationen („Apps“) von BAUAGENT (allesamt gemeinsam „digitale Dienste“) abgewickelt werden.
    2. BAUAGENT ist berechtigt, die nachstehenden AGB ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    3. BAUAGENT ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten und zu erbringen. Vertrags-, Auftrags-, Geschäfts-, Liefer- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von BAUAGENT schriftlich anerkannt wurde. Ausdrückliche oder konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von BAUAGENT gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.
    4. Diese AGB können elektronisch auf der Website von BAUAGENT https://bauagent.at abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.
  2. Leistungen von BAUAGENT
    1. Allgemeines
      BAUAGENT verfügt über ein Netzwerk an (insbesondere Bau- und Planungs-)Unternehmen und bietet natürlichen und juristischen Personen, Verbrauchern wie Unternehmen (nachfolgend plural- und geschlechtsneutral: „Kunde“), – vor allem auch über ihre digitalen Dienste – an, bereits vorhandene Angebote von (insbesondere Bau- und Planungs-)Unternehmen („Drittunternehmen“) von (insbesondere Bau- und Planungs-)Unternehmen aus ihrem Netzwerk („Partnerunternehmen“) sichten zu lassen. Partnerunternehmen von BAUAGENT habe daraufhin die Möglichkeit, gegenüber dem Kunden ein oder mehrere wirtschaftlich günstigere(s) Alternativangebot(e) – welche entweder vom Partnerunternehmen direkt oder von BAUAGENT als deren Botin an den Kunden übermittelt werden – zu legen. Der Kunde und das bzw die Partnerunternehmen haben daraufhin die Möglichkeit (aber keine Pflicht) ein Rechtsgeschäft („Leistungsvertrag“) abzuschließen. Ob allerdings ein solcher Leistungsvertrag zwischen dem Kunden und einem oder mehreren Partnerunternehmen zustande kommt, obliegt ausschließlich dem Kunden und den Partnerunternehmen, völlig unabhängig und ohne Einflussnahme von BAUAGENT. Es besteht keine Verpflichtung für den Kunden und die Partnerunternehmen zum Eingehen eines Vertragsverhältnisses. Seitens der Partnerunternehmen besteht auch keine Verpflichtung zur Sichtung der vom Kunden übermittelten Angebot und Unterlagen sowie zur Legung von Alternativangeboten.
    2. Leistungsabgrenzung
      BAUAGENT stellt nur ihr Netzwerk an Partnerunternehmen sowie gegebenenfalls ihre digitalen Dienste zum Zwecke der Vermittlung von Geschäftsabschlussmöglichkeiten zwischen dem Kunden und den Partnerunternehmen zur Verfügung. BAUAGENT ist daher nur Vermittler und nicht Vertragspartei eines etwaigen, ausschließlich zwischen dem Kunden und den Partnerunternehmen eingegangenen Rechtsgeschäftes (Leistungsvertrages). BAUAGENT ist bezüglich solcher Leistungsverträge weder Vertragspartner noch (Erfüllungs- oder Besorgungs-)Gehilfe des Kunden oder der Partnerunternehmen und in keinster Weise für die Erfüllung vorvertraglicher, vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten des Kunden oder der Partnerunternehmen verantwortlich. Umgekehrt sind auch die Partnerunternehmen keine Gehilfen von BAUAGENT, sodass eine wechselseitige Zurechnung ausscheidet. BAUAGENT schuldet dem Kunden auch keine Überprüfung und Kontrolle welcher Art auch immer (zB der Bonität) der Partnerunternehmen. Die zwischen dem Kunden und den Partnerunternehmen zustande kommenden Leistungsverträge unterliegen ausschließlich den zwischen den Partnerunternehmen und den vertragschließenden Kunden vereinbarten Bedingungen (insbesondere allfälligen von Kunden akzeptierten Geschäftsbedingungen der Partnerunternehmen), nach denen sich auch allfällige Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten der Kunden von diesen mit den Partnerunternehmen abgeschlossenen Leistungsverträgen richten. Vertragliche Ansprüche von Kunden aus solchen Leistungsverträgen sind daher ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Partnerunternehmen und nicht gegenüber BAUAGENT geltend zu machen. Nur allfällige Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Vermittlung sind gegenüber BAUAGENT geltend zu machen. BAUAGENT wird irrtümlich bei ihr einlangende Korrespondenz und/oder Erklärungen des Kunden betreffend Leistungsverträge unverbindlich und ohne Gewähr bzw ohne Übernahme jeglicher Verantwortung an das oder die betroffenen Partnerunternehmen weiterleiten.
    3. Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss
      Angebote von BAUAGENT über die Erbringung einer Vermittlungsleistung sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an Kunden darstellen, ein Angebot an BAUAGENT über die Erbringung einer Vermittlungsleistung zu legen. Angebote (zB Aufträge, Bestellungen und Änderungen derselben) des Kunden („Angebote“) werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich oder elektronisch (durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Formulars über digitale Dienste oder per E-Mail) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (über digitale Dienste durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen.

      Ein Vermittlungsvertrag kommt erst mit Annahme des kundenseitigen Angebotes durch BAUAGENT („Annahme“) zustande. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung (zB Vertragsunterfertigung, Angebotsbestätigung) oder schlüssig durch Übermittlung der Kundenanfrage bzw der Unterlagen des Kunden an die Partnerunternehmen erfolgen. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher das elektronische Angebot des Kunden nochmals angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang desselben bei BAUAGENT und stellt noch keine Annahme von BAUAGENT dar.
    4. Allfällige angegebene Rückmeldungstermine bzw -fristen sind nur als ungefähr zu betrachten und nicht verbindlich. Die Vereinbarung von fixen bzw rechtsverbindlichen Rückmeldungstermine bzw -fristen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solcher und der schriftlichen, unzweifelhaften Bestätigung von BAUAGENT.
    5. Kann eine Kundenanfrage von Partnerunternehmen vorübergehend nicht beantwortet werden, so wird BAUAGENT dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
  3. Nutzung digitaler Dienste
    1. Technische Voraussetzungen
      Die Nutzung digitaler Dienste ist ausschließlich über das Internet möglich. Um digitale Dienste von BAUAGENT nutzen zu können, hat der Kunde auf eigene Kosten die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu erfüllen und für ein funktionierendes Internet zu sorgen. So sind insbesondere die Kosten für einen Zugang zum Internet sowie Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Dem Kunden wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, seine Internetbrowser stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards im Internet und damit auch diejenigen der digitalen Dienste in Zukunft verändern, so hat sich der Kunde diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.
    2. Störungen, Adaptierungs- und Wartungsarbeiten, Tests und Missbräuche
      BAUAGENT ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität ihrer digitalen Dienste zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. BAUAGENT schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ihrer digitalen Dienste und übernimmt diesbezüglich keine Gewährleistung und keine Haftung. BAUAGENT ist berechtigt, ihre digitalen Dienste zum Zwecke der Behebung von Störungen, für Adaptierungs- und Wartungsarbeiten sowie für Tests entschädigungslos vorübergehend zu deaktivieren bzw offline zu nehmen und andere Maßnahmen zu ergreifen, die aus rechtlichen Gründen oder zum Zwecke der Hintanhaltung, der Behebung oder der Identifikation von Missbräuchen erforderlich sind.
    3. Sonderbestimmungen für Apps
      Apps und die ihnen zugrunde liegenden Technologien dürfen nicht in bzw für folgende Länder, Stellen bzw Personen heruntergeladen oder an sie exportiert bzw reexportiert werden: (i) Birma (Myanmar), Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder andere Länder, gegen die die USA ein Embargo verhängt hat (oder Einwohner oder Staatsbürger eines dieser Länder); (ii) eine Person auf der Liste „Specially Designated Nationals” des US-Finanzministeriums oder auf der „Denied Party or Entity List” des US-Handelsministeriums und (iii) verbotene Länder, Personen, Endbenutzer oder Einheiten, die in den US-Exportgesetzen angegeben sind. Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, bei der Nutzung der App sämtliche in- und ausländischen Gesetze einzuhalten. Die Verpflichtung des Kunden, bei Verwendung der App die Nutzungsbedingungen der Betriebssysteme (zB iOS, Android oder Microsoft) der von ihnen verwendeten Geräte, auf dem die App installiert ist, einzuhalten, wird durch ein Vertragsverhältnis mit BAUAGENT nicht berührt.
  4. Gewährleistung, Haftung
    1. BAUAGENT leistet nur Gewähr und haftet nur für eigene vertragliche Vermittlungsleistungen (einschließlich derer allfälliger zurechenbaren Erfüllungsgehilfen). BAUAGENT übernimmt jedoch keine Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung für das Zustandekommen, den Inhalt, die Wirtschaftlichkeit, die Ausführung und Durchsetzbarkeit von Leistungsverträgen zwischen dem Kunden und den Partnerunternehmen sowie für die Auswahl, Befugnis, Bonität oder eine sonstige Eigenschaft der sowie für die Nicht- oder Schlechterfüllung durch Partnerunternehmen.
    2. BAUAGENT haftet dem Kunden für Schäden – mit Ausnahme von Schäden an Personen und vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von BAUAGENT für Schäden ist daher in diesen Fällen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    3. Unternehmern gegenüber haftet BAUAGENT nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit und nicht für Folgeschäden, immaterielle und indirekte (mittelbare) Schäden sowie entgangenen Gewinn. Soweit die Haftung von BAUAGENT nicht ausgeschlossen ist, trägt der unternehmerische Kunde die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens von BAUAGENT oder ihrer Gehilfen. Schadenersatzansprüche des unternehmerischen Kunden gegenüber BAUAGENT verjähren in zwölf Monaten ab Vertragsabschluss; dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Soweit die Haftung von BAUAGENT für Schäden ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Organe, organschaftlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 
  5. Sonstige Bestimmungen
    1. Datenschutz
      Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthalten die Datenschutzinformationen von BAUAGENT, elektronisch abrufbar unter https://www.bauagent.at.
    2. Erfüllungsort
      Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von BAUAGENT (siehe Punkt 1.1.).
    3. Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG
      Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat BAUAGENT ihren Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. BAUAGENT erklärt, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilzunehmen.
    4. Rechtswahl, Gerichtsstand
      Sämtliche vertraglichen Verhältnisse von BAUAGENT – einschließlich der Frage ihrer Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen – unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Kunden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, gewährt wird.

      Für alle Rechtsstreitigkeiten mit unternehmerischen Kunden aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Verhältnissen von BAUAGENT, wozu auch Streitigkeiten über deren Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von BAUAGENT (siehe Punkt 1.1.) vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Wenn der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung im Inland ist, ist BAUAGENT berechtigt, ihre Ansprüche alternativ zu den gesetzlichen Gerichtsständen auch beim sachlich zuständigen Gericht geltend machen, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch.
    5. Salvatorische Klausel
      Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines diesen AGB unterliegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der nicht rechtswirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unverzüglich eine solche schriftlich festzulegen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle von ergänzungsbedürftigen Regelungslücken.
    6. Rücktritts- und Widerrufsrechte für Kunden als Verbraucher
      Die Vermittlungsleistungen von BAUAGENT sind für den Kunden kostenlos und damit unentgeltlich. Der Vermittlungsvertrag zwischen BAUAGENT und dem Kunden ist daher weder als Kauf- noch als Dienstleistungsvertrag zu qualifizieren und unterliegt daher auch nicht den Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes („FAGG“).

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